Bad Dürrheim, Sole-Heilbad, heilklimatischer Kurort und Kneipp-Kurort, ist eine Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
13.397 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78073
Vorwahlen
07726, 07706
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Dürrheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Dürrheim sind mehrere Bebauungsprojekte und städtebauliche Pläne im Gange:
- Ein Gebäudekomplex namens Südtor zwischen Salinen- und Huberstraße soll mit etwa 75 Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen, mit einer ungewöhnlichen abgerundeten Dreiecksform und begrünter Plattform. Die Wohnungen werden in Teileigentum zerlegt und sollen nach dem KfW-40-Standard energetisch effizient sein.
- Im Rahmen eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs wurde ein Siegerentwurf für die Aufwertung der Stadtmitte und Parkanlagen ausgewählt. Dieser Entwurf sieht unter anderem den Neubau eines Thermenhotels zwischen Solemar und Kurhaus, die Erweiterung des Hindenburgparks und die Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße vor. Die Umsetzung dieser Pläne wird über mehrere Jahre erfolgen.
- Die Stadt Bad Dürrheim arbeitet an der Aktualisierung ihrer Bauleitpläne, einschließlich des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne, die die grundlegenden Planungsziele und die beabsichtigte Bodennutzung für das Gemeindegebiet festlegen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.