Sie liegt auf der Hochebene der Baar zwischen dem südlichen Schwarzwald und der Schwäbischen Alb unweit der Donauquelle und der Neckarquelle
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
13.397 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78073
Vorwahlen
07726, 07706
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Dürrheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Dürrheim sind mehrere Bebauungsprojekte und städtebauliche Pläne im Gange:
- Ein Gebäudekomplex namens Südtor zwischen Salinen- und Huberstraße soll mit etwa 75 Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen, mit einer ungewöhnlichen abgerundeten Dreiecksform und begrünter Plattform. Die Wohnungen werden in Teileigentum zerlegt und sollen nach dem KfW-40-Standard energetisch effizient sein.
- Im Rahmen eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs wurde ein Siegerentwurf für die Aufwertung der Stadtmitte und Parkanlagen ausgewählt. Dieser Entwurf sieht unter anderem den Neubau eines Thermenhotels zwischen Solemar und Kurhaus, die Erweiterung des Hindenburgparks und die Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße vor. Die Umsetzung dieser Pläne wird über mehrere Jahre erfolgen.
- Die Stadt Bad Dürrheim arbeitet an der Aktualisierung ihrer Bauleitpläne, einschließlich des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne, die die grundlegenden Planungsziele und die beabsichtigte Bodennutzung für das Gemeindegebiet festlegen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.